Informationen beim Fernabsatzgeschäft
Stand: April 2012
Angaben zum Vertragspartner/Emittentin/Anleiheschuldnerin:
N.prior energy GmbH
vormals firmierend als „PROKON Nord Energiesysteme GmbH“
Gustav-Elster- Str. 1, 26789 Leer
Telefon: 0491 – 97990120 Fax: 0491 - 979901820
Internet: www.n-prior.com
E-Mail:
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Geschäftsführer: Ingo de Buhr
Register: Handelsregister Amtsgericht Aurich HRB 110 717
Stammkapital: 50.000.000 € (voll eingezahlt)
Wesentliche Merkmale der angebotenen Dienstleistung:
Die N.prior energy GmbH (nachfolgend auch Emittentin, Anleiheschuldnerin, Gesellschaft, Vertragspartner genannt) befasst sich im Wesentlichen mit der Projektierung, dem Erwerb, Errichtung und Verkauf von Energieanlagen und Umweltprojekten aller Art. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen und solche auch errichten, erwerben, pachten oder vertreten. Die Gesellschaft kann auch Zweigniederlassungen erreichten.
Zur Umsetzung dieser Geschäftsziele nimmt die Gesellschaft als Emittentin Fremdkapital im Wege der Begebung von Inhaberschuldverschreibungen (Anleihen) auf. Die Gesellschaft hat dafür einen Emissionsprospekt veröffentlicht, der auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegt ist. Ein solcher Prospekt kann kostenlos bei der Anleiheschuldnerin/Emittentin angefordert werden. Die Anleihe hat ein Volumen von bis zu 50.000.000 Euro und eine Verzinsung von 7% jährlich. Die Laufzeit beginnt am 15.10.2009 und endet am 14.10.2014. Die ISIN lautet: DE 000A0Z2MM1. Die Zinsen werden einmal im Jahr nachträglich zum 15.10. berechnet und fällig. Wird die Anleihe zu einem von der Zinszahlung abweichenden Tag erworben sind diejenigen Zinsen zunächst zu zahlen, die vom Datum des Zinslaufes (15.10.) bis zum Kaufzeitpunkt anfallen (Stückzinsen). Diese Zinsen werden dem Erwerber beim nächsten Zinstermin insgesamt wieder gutgeschrieben (vgl. dazu auch Gesamtpreis/Preisbestandteile). Die Anleihe ist eingeteilt in bis zu 50.000 auf den Inhaber lautende und untereinander gleichberechtigte Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je 1.000 €. Die Inhaberteilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der Anleihe in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft und bei der Clearstream Banking AG in Frankfurt hinterlegt. Ansprüche auf Ausdruck und Einzelurkunden sind ausgeschlossen.
Die vollständigen Anleihebedingungen sind dem Zeichnungsschein/Kaufantrag zu entnehmen.
Die Begebung von Inhaberschuldverschreibungen ist für die Emittentin keine erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung, da die Ausgabe solcher Wertpapiere zur Finanzierung des eigenen Geschäftsbetriebes keiner behördlichen Zulassung, Genehmigung oder sonstiger Aufsicht bedarf. Die Emittentin unterliegt – mit Ausnahme der allgemeinen Gewerbeaufsicht - daher auch keiner behördlichen Aufsicht.
Zustandekommen des Vertrages:
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des entsprechenden Zeichnungsschein/Kaufantrages, Übersendung desselben an die N.prior energy GmbH, Zahlung des Anlagebetrages auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto und Annahme seitens der N.prior energy GmbH zu Stande.
Mindestlaufzeit / Rückzahlung / Kündigung / Vertragsstrafen:
Die Inhaberschuldverschreibungen haben eine feste Laufzeit bis zum 14.10.2014 und werden am 15.10.2014 zum Nennwert zurückgezahlt. Die Zinsen werden jährlich nachträglich zum 15.10. berechnet und gezahlt. Soweit Zinsen (z. B. bei Erwerb vor oder nach dem 15.10.) für weniger als ein Jahr zu zahlen sind (Stückzinsen), erfolgt die Berechnung dieser Stückzinsen auf der Grundlage von 365 Tagen bzw. 366 Tagen (Schaltjahr) nach der act./act. Methode.
Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit seitens der Anleihegläubiger besteht nicht. Die Emittentin hat ein ordentliches vorzeitiges Kündigungsrecht für die gesamten Inhaberteilschuldverschreibungen von sechs Wochen zum Quartalsende durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger.
Vertragsstrafen sind nicht vorgesehen.
Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen:
Die N.prior energy GmbH behält sich das Recht vor, einzelne Anträge auf Zeichnung/Kauf von Inhaberschuldverschreibungen abzulehnen. In diesem Fall erhält der Vertragspartner der N.prior energy GmbH sein Geld, sofern bereits gezahlt, zurück. Die Inhaberteilschuldverschreibungen stehen nur bis zur Vollplatzierung des gesamten Emissionsvolumens zur Zeichnung /zum Erwerb zur Verfügung.
Gesamtpreis/Preisbestandteile:
Der jeweilige Zeichnungsbetrag beträgt mindestens 1.000,-- €. Die Inhaberschuldverschreibungen werden zum Nennwert ausgegeben. Ein Agio wird nicht erhoben. Eine Höchstzeichnungssumme ist nicht festgelegt. Beim Erwerb sind gegebenenfalls anfallende Stückzinsen zu zahlen, da der Zinslauf immer zum 15.10. eines jeden Jahres nachträglich berechnet wird. Die Zinsen werden anteilig der Haltedauer taggenau berechnet. In Sonderfällen kann die N.prior energy GmbH einen Mindestzeichnungsbetrag von 50.000,-- € zzgl. gegebenenfalls anfallende Stückzinsen festlegen.
Steuern:
Die Zahlung der Zinsen unterliegt der Abgeltungssteuer. Die Zahlstelle, das Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstrasse 35, 73033 Göppingen, behält von jeder Zinszahlung 25% Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggfalls Kirchensteuer ein und führt diese Beträge an das jeweils zuständige Finanzamt ab, es sei denn, der Anleihezeichner/Anleihekäufer hat rechtzeitig zuvor eine gültige Freistellungsbescheinigung an die Zahlstelle übersandt.
Liefer- und Versandkosten:
Liefer- und Versandkosten werden seitens der N.prior energy GmbH nicht berechnet. Allerdings sind die Inhaberteilschuldverschreibungen in das Wertpapier-Depot des jeweiligen Zeichners/Käufers durch die Zahlstelle einzubuchen. Für den Erwerb ist also die Einrichtung und Unterhaltung eines Wertpapierdepots notwendig. Die damit verbundenen Kosten werden dem Käufer/Zeichner direkt von seiner Bank in Rechnung gestellt. Die dafür berechneten Entgelte kann der Käufer dem jeweiligen Preisverzeichnis seiner Bank entnehmen oder bei seiner Bank erfragen.
Einzelheiten hinsichtlich Zahlung/Lieferung/Erfüllung:
Die Zinsberechnung erfolgt immer zum 15.10. eines jeden Jahres nachträglich. Die Zahlstelle bucht die gezeichneten/erworbenen Inhaberschuldverschreibungen in das Wertpapier-Depot des jeweiligen Zeichners/Käufers ein.
Die Zeichner/Erwerber senden den ausgefüllten Zeichnungsschein/Kaufantrag an die Emittentin und überweisen den darin ausgewiesenen Betrag nebst Stückzinsen auf das im Zeichnungsschein angegebene Konto. Die Inhaberteilschuldverschreibungen werden anschließend in das im Kaufantrag angegebene Depot des Zeichners/Käufers durch die Zahlstelle eingebucht.
Die weiteren Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und Erfüllung ergeben sich aus dem Zeichnungsschein/Kaufantrag und den darin enthaltenen Informationen zur Abwicklung.
Widerrufsrecht:
Es besteht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht des Verbrauchers binnen 14 Tagen gemäß gesonderter Widerrufsbelehrung. Der vollständige Wortlaut mit den Bedingungen des Widerrufsrechtes ist dem Zeichnungsschein/Kaufantrag zu entnehmen.
Kosten der eingesetzten Fernkommunikationsmittel:
Die Kosten der seitens der N.prior energy GmbH eingesetzten Fernkommunikationsmittel trägt diese. Alle Kosten, die durch den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln seitens des Verbrauchers anfallen, trägt dieser selbst. Die N.prior energy GmbH selbst stellt dem Verbraucher keine Kosten für Fernkommunikationsmittel in Rechnung.
Gültigkeitsdauer der Informationen/des Angebots:
Diese Informationen zum Fernabsatzgeschäft gelten bis zur Bekanntgabe von Änderungen, längstens bis zur Platzierung des gesamten Emissionsvolumens.
Spezielle Risiken:
Die Zeichnung/der Kauf der Inhaberschuldverschreibungen der N.prior energy GmbH ist mit speziellen Risiken belastet. Hervorzuheben sind dabei insbesondere das Risiko des möglichen Totalverlustes oder des teilweisen oder vollständigen Ausfalls von Zinsen und Tilgung.
Mit dem Erwerb von Inhaberteilschuldverschreibungen der N.prior energy GmbH gewährt der Käufer/Zeichner der Emittentin ein unbesichertes Darlehen. Es hängt also ganz wesentlich von der Fähigkeit der N.prior energy GmbH ab, während der Laufzeit der Inhaberteilschuldverschreibungen die darauf anfallenden Zinsen zu erwirtschaften und zu zahlen und am Ende der Laufzeit den gesamten Nennbetrag aller ausgegebenen Inhaberteilschuldverschreibungen zurück zu zahlen.
Darüber hinaus bestehen weitere erhebliche Risiken, nämlich wertpapierbezogene Risiken (keine Handelbarkeit) und unternehmensbezogenen Risiken (Bonitätsrisiko, Verschuldungsgrad der Emittentin, Wettbewerbssituation, Risiken im regulatorischen Umfeld, Investitionen im Bereich erneuerbare Energien, Umweltschutz, Projekt- und Werthaltigkeitsrisiken, Schlüsselpersonenrisiko).
Übertragbarkeit/Handelbarkeit:
Die Inhaberschuldverschreibungen werden nicht an einem in- oder ausländischen organisierten Markt (Börse) bzw. an einem privatrechtlich organisierten Markt (z. B. Freiverkehr) gehandelt, eine Handelbarkeit besteht daher nicht. Die Inhaberschuldverschreibungen können – möglicherweise nur zu einem deutlich unter dem Erwerbspreis liegenden Kurs - durch Abtretung übertragen werden. Das erschwert die Übertragbarkeit der Inhaberschuldverschreibungen für den Inhaber während der Vertragslaufzeit erheblich bzw. macht dies – sofern er keinen interessierten Erwerber findet – unmöglich.
Rechtsordnung/Gerichtsstand:
Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist – soweit dies gesetzlich zulässig ist – Aurich. Erfüllungsort ist Leer.
Vertrags- und Kommunikationssprache:
Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
Außergerichtliche Streitschlichtung:
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Inhaberteilschuldverschreibungen unter Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über Fernabsatzverträge von Finanzdienstleistungen/Finanzinstrumenten haben die Zeichner/Käufer – sofern sie nach § 13 BGB als Verbraucher einzustufen sind – die Möglichkeit – unbeschadet ihres Rechtes, die ordentlichen Gerichte anzurufen - , die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Schlichtungsstelle anzurufen. Für die Anrufung der Schlichtungsstelle ist die Einhaltung besonderer Formvorschriften nicht erforderlich. Die Beschwerde muss schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhaltes und Beifügung von Kopien der zum Verständnis notwendigen Unterlagen (z. B. Kaufantrag) bei der Schlichtungsstelle per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden. Dabei hat der Beschwerdeführer zu versichern, dass er noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen hat und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen hat. Der Beschwerdeführer kann sich dabei eines Rechtsanwaltes bedienen, muss dies aber nicht. Die Einzelheiten dazu einschließlich der Schlichtungsverfahrensordnung können im Internet kostenlos unter www.bundesbank.de/schlichtungsstelle abgerufen werden. Die Adresse der Schlichtungsstelle lautet:
Deutsche Bundesbank
- Schlichtungsstelle -
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
E-Mail:
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Tel.: 069 - 23881907
Fax: 069 - 23881919
Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen:
Es besteht keine Einrichtung zur Sicherung von Ansprüchen der Zeichner/Käufer der Inhaberschuldverschreibungen und/oder zu deren Entschädigung im Falle des Ausfalls der Emittentin. Weder die N.prior energy GmbH noch Dritte haben vertragliche oder sonstige Sicherheiten für die ausgegebenen Inhaberschuldverschreibungen bestellt.
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